Per Schutzgebühr
Bei Pflanzenschutzmittel/Pestiziden handelt es sich um Unkrautvernichtungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Algizide und Wachstumsregulatoren; welche zum Pflanzenschutz eingesetzt werden. Ein Eintrag ins Trinkwasser (Grenzwert: 0,1 µg/L) findet beispielsweise durch die Landwirtschaft statt und kann bedingt durch regional dominierende Anbaukulturen in Deutschland variieren. Neben den Wirkstoffen existieren Abbauprodukte, die für den Verbraucher ein potentielles gesundheitliches Risiko darstellen. Aufgrund ihrer Persistenz und Bodenmobilität können diese Stoffe auch Jahre nach ihrer Verwendung im Trinkwasser nachgewiesen werden.